Start seite
21.01.2009, 12:19.
Kooperationstreffen in Vara¾din
22.01.2009, 08:47.
Registrierung des Unternehmens
Die Hauptunterschiede zwischen einer GmbH, gegründet von einer Person und dem selbstständigen Unternehmer (S.U.)sind:
|
|
S.U. |
GmbH |
|
Personelle Verantwortung |
JA – Verantwortung mit gesamten Eigentum |
NEIN – Verantwortung mit dem eingezahlten Kapital |
|
Grundkapital |
Nicht erforderlich |
7.500 EUR (In Geld oder Mitteln) |
|
Kosten |
Kostenlos |
DA (Verfahrenskosten) |
|
Umsatzsteuer |
16%, 27%, 41% (Umsatzleiter) |
23% (Umsatzsteuer für die Rechtspersonen – gleich für alle) |
|
Buschführung |
- Normierte Abgaben (25%)
- einfache Buchführung |
- doppelte Buchführung |
REGISTRIERUNGSVERFAHREN
Informationen gültig für alle
Unternehmen und für selbstständige Unternehmer:
1) Der Name muss in der slowenischer Sprache sein
Der Name muss in der slowenischer Spreche sein oder in einer der „toten“ Sprachen (Latein, Esperanto). Der Name des Unternehmens muss klar unterscheidbar von allen anderen Unternehmen sein. Das Registirerungsorgan muss den Vorschlag für den Eintrag der Firma zurückgeben, wenn der Name nicht klar unterscheidbar von den Firmen in der Republik Slowenien ist. Vor der Registrierung überprüfen Sie bitte den Namen der Firma auf den Web-Seiten der VEM.
2) Der Firmensitz kann sein:
- die Adresse ihres Wohnorts
- die Adresse ihres Aufenthaltsorts
- die Adresse der Eltern und Freunde
- die Adresse eines anderen Unternehmens.
3) Di
Geschäftsräumlichkeiten ist nicht Pflicht.
Es ist keine Pflicht die Geschäftsräumlichkeiten zu besitzen. Dieses wird zur
Pflicht wenn sie in einem Raum die Klienten empfangen oder eine laute Tätigkeit
errichten. Es ist nicht notwendig, dass sich der Firmensitz und die
Geschäftsräumlichkeiten auf der gleichen Adresse befinden. Falls sie ihre
Geschäftsräumlichkeiten zu Hause haben wollen, müssen sie bei den
Verwaltungsdiensten die Benützungsgenehmigung verlangen (diese wird anhand der
Baugenehmigung ausgehändigt).
REGISTRIERUND EINER GmbH
4) Registrierungskosten – ein Gründer
- Notar: cca. 40 EUR
- Grundkapital 7.500 EUR (in Geld oder Sachen)
- Veröffentlichung in dem Uradni listu 0,40 EUR pro Zeichen; durchschnittlich
alles zusammen cca. 20 EUR (in dem UL werden die Grunddaten über das
Unternehmen veröffentlich, aber nicht mehr die Unternehmenstätigkeit, was bis
vor kurzem der Brauch war).
5) Registrierungskosten – 2 bis
10 Partner bzw. Gründer
- Notar: cca. 250 EU
- Restliche Kosten sind gleich wie die oben Genannten.
6) Die Zeit benötigt für die Registrierung: Das Grüngungsverfahren dauert bei dem Gericht zwischen 14 und 30 Tage.
REGISTRIERUNG DES
SELBSTSTÄNDIGEN UNTERNEHMERS (S.U.)
Selbstständiger Unternehmer ist jede Person welche Wirtschaftstätigkeiten
errichtet. Der Handwerker ist jener selbstständiger Unternehmer welcher
Wirtschaftstätigkeit errichtet und zwar jene, welche mit dem Handwerksgesetz
geregelt sind, aber vor allem jener selbstständige Unternehmer welcher die
Handwerkstätigkeiten oder traditionelle sowie künstlerische Tätigkeiten
betreibt. Die Handwerke und handwerkähnliche Tätigkeiten sind jene, welche in der
Verordnung über die Errichtung der Handwerkstätigkeiten und Meisterbenennungen
sowie handwerksähnlicher Tätigkeiten definiert sind. Die Handwerksgenehmigungen
händigt die Handwerkskammer der Republik Slowenien aus und zwar anhand der
Einzahlungen des selbstständigen Unternehmers, der Erklärung über die
Eintragung in das Handwerksregister, in das Register der Handwerkskammer der
Republik Slowenien und anhand der offiziellen Tätigkeiten. Man muss keine
besonderen Vorraussetzungen erfüllen um eine Tätigkeit zu errichten, das heißt
dass die handwerksähnlichen Tätigkeiten anhand des Eintrags in das
Handwerksregister betrieben werden können. Ausnahme sind jedoch die
Gastwirtschaft und Transportunternehmen, welche die Erklärung über den Eintrag
in das Handwerksregister erst dann erhalten, wenn sie die nötigen
Vorraussetzungen erfüllt haben. Der Gastwirt muss eine Erklärung der
Verwaltungseinheit, in der er seinen Sitz hat, bekommen in der steht, dass er
die Vorraussetzungen erfüllt. Der Transportunternehmer muss die Lizenz der
Handwerkskammer der Republik Slowenien bekommen.
- Eintragung in das Geschäftsregister der Republik Slowenien (bei AJPES).
- Weiterleitung der Daten zu der Steuerverwaltung (adressiert auf DURS).
- Weiterleitung der Daten dem Verbund für die Krankenversicherung (Pflichtkrankenversicherung der Kinder bis zum 18. Lebensjahr).
Andere benötigte Aktivitäten:
- Eröffnung eines Geschäftskontos (freie Bankauswahl),
- Beschaffen aller nötiger Genehmigungen benötigt für die Tätigkeit (Handwerkstätigkeiten, handwerksähnliche Tätigkeiten, Handel, Gastwirtschaft, Tourismus, Lagerhallen…),
- Siegel/Stempel.
Registrierung ist kostenlos.
Die Erklärung über die Registrierung wird per Post gesendet – am nächsten Tag nach dem Datum der vorgeschlagenen Gründung. Falls es eilig ist, kann dieser am gleichen Tag bei AJPES abgeholt werden.
Wie lange dauert die Registrierung? Nach dem Erfüllen und der Abgabe der Bögen sich sie schon an diesem oder am nächsten Tag registriert.
BEMERKUNG FÜR DIE KROATISCHEN STAATSBÜRGER: Für die Registrierung als selbstständiger Handwerker müssen sie eine Steuernummer haben und einen Aufenthalt in Republik Slowenien, und für die Registrierung einer GmbH ist dieses nicht nötig, sie können die GmbH nach den oben erklärten Bedingungen registrieren. Falls sie selbst auch in dem registrierten Unternehmen arbeitstätig sein werden, benötigen sie eine Arbeitserlaubnis.
AJPES – Agentur der Republik
Slowenien für die öffentlich-rechtliche Evidenz und Angelegenheiten: www.ajpes.si
VEM – Alles auf einem Ort: vem.data.si
ZZZS – Der Verbund für die Kranken-, und Sozialversicherung der Republik
Slowenien: www.zzzs.si
DURS – Abgabenverwaltung der Republik Slowenien: www.durs.gov.si
OZS – Handwerkskammer der Republik Slowenien: www.ozs.si
OOZ – Lokale Handwerkskammer: www.ponudba-obrti.com/maribor
Projekt ICE Slowenien: ice.mra.si
Projekt ICE Kroatien: ice.azra.hr
Registrierung des Unternehmens (pdf)
Last update: 27.07.2007, 08:33








