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21.01.2009, 12:19.

Opširnije

Kooperationstreffen in Varaždin

22.01.2009, 08:47.

Opširnije

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WLW - Izvor poslovnih informacija i put do poslovnih partnera

Ihre Fragen

Das Projektbüro wird Ihre Fragen beantworten:

  • Berufsinformationen (potenzielle Partner, Berufstreffen, Messen, Konferenzen)
  • Informationen über die Unternehmertreffen und Unternehmertraining und Qualifikation;
  • Informationen über die Aktivitätsverbesserung der übergrenzlichen Zusammenarbeit;
  • Informationen über die slowenische und Kroatische Gesetzes, Steuerpolitik, Statistik, Umweltschutz, Wirtschafts- und Monetär-Politik, technischen Standards, Qualifikationen und Ausbildung;
  • Allgemeine Informationen über die Unternehmensführung auf dem slowenischen Markt und über andere wichtige Institutionen oder Kontaktaufschriften;

Falls Sie Fragen, Anfragen oder Angebote haben oder internationale Zusammenarbeit auf dem slowenischen Markt suchen, füllen Sie bitte den „Fragebogen“ und senden Sie uns diesen zu:

Kontaktperson:  
Darko Levacic
Tel: +385 (0)42 390-535
Faks: +385 (0)42 311-965
e-pošta: darcko.levacic@varazdinska-zupanija.hr

 

FRAGEN UND ANTWORTEN:

Unternehmen/Institution: Maschinenschlosserhandwerk Metal-Co 
Adresse: Sv. Urban 246A, 40312 Štrigova 
 
Frage 1: 
Wie bekommt man die CE Kennzeichnung/Plakette? Wer kann uns diesbezüglich helfen? Wie hoch sind die Kosten?

Antwort 1: 
Sehr geehrter Herr Kolmanić,  
Hierbei handelt es sich von einem sehr komplexen und langfristigen Verfahren und es ist das Beste einen Fachkonsultanten anzustellen. Für den Anfang würde es reichen den Fragebogen auszufüllen (kostenlos), und nach Bedarf würde der Berater Sie besuchen um die Lage Vorort zu sehen und mit Ihnen die weiteren Schritte besprechen. In dieser Phase würden Sie die Tageskosten und die Fahrtkosten des Beraters bezahlen (etwa 2.500kn). Danach werden Sie entscheiden ob Sie den Konsultanten auch für den Prozess der CE Plaketten-Zulassung anheuern werden. Falls Sie sich entscheiden weiter mit dem Konsultanten zu arbeiten, kann die oben genannte Summe in die Gesamtkosten des Konsultanten eingerechnet werden.  

In den Beratungs-Häusern werden Sie die Fachleitung durch den gesamten Prozess (Beratung) bekommen. Die Kosten von diesen betragen 50.000 bis 70.000kn, je nach Prozess-Komplexität.

Die Komplexität des Prozesses der CE Plaketten-Zulassung hängt von der Produktart und allen benötigten Übereinstimmungen und Tests, welche durchzuführen sind. Es gibt verschiedene Testmodule (A, B, C) und davon hängen auch die Preise ab. Die Tests kosten etwa 1.000EUR pro Verfahren. Die Kontakte für die Hilfe bei der CE Plaketten-Zulassung können sie in unserem Flyer Standardisierung und CE Bezeichnungen finden (Verband für die Qualitätsprüfung, TÜV Kroatien, SIQ Kroatien, Det Norske Veritas Adriatica). 
Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Problematik der CE Plaketten-Zulassung etwas näher bringen.


Unternehmen/Institution: Sägewerk Božić 
Adresse: Vladimira Nazora 64,0 42204 Turčin 
 
Frage 2: 
Wir sind auf der Suche nach Investitionspartner und Partner für die Sägewerkerweiterung. Können Sie uns helfen? 
 
Antwort 2:  
Sehr geehrter Herr Božić, 
Im Rahmen des Projekts ICE gibt es eine Web-Seite mit organisiertem Austausch von Anfrage und Angebot zwischen den Unternehmern aus Kroatien und Slowenien. Gerne veröffentlichen wir auch Ihre Daten und Ihnen die Kontakte auf der slowenischen Seite und bezüglich Ihren Bedarfs an gemeinsamen Investitionen anbieten. Die Anzeige wird auch in unserem Info Flyer veröffentlicht, welche sich zurzeit in Druck-Vorbereitung befindet. Es ist notwendig, dass Sie die Formen für die Zusammenarbeit und für die ICE-Börse ausfüllen. Diese finden Sie auf unserer Web-Seite, oder wir stellen Ihnen diese per Fax.  

Gerne laden wir Sie auch zu dem Sektortreffen der Holzverarbeiter, wo Sie die Gelegenheit haben werden sich persönlich vorzustellen und direkte Kontakte mit den Unternehmen aus Slowenien zu knüpfen und ihnen Ihre Berufsideen vorzustellen. 


Unternehmen/Institution: Technologiepark Zagreb - Tehnološki park Zagreb 
Adresse: Drvinje 63 10000 Zagreb 
 
Frage 3: 
Können die ICT Unternehmen in die Projektaktivitäten eingegliedert werden?

Antwort 3:  
Sehr geehrter Herr Ožanić, 
Im Rahmen unseres Projekts ICE sind wir in Bereichen der Holzverarbeitung, Metallverarbeitung, Plastikverarbeitung, Energetik, Bauwesens, Nahrungsindustrie, Gastwirtschaft und Tourismus tätig. Die Projektaktivitäten sind vor allem für die kleinen und mittleren Unternehmen und die Handwerke innerhalb der oben genannten Sektoren und für ihre unterstützenden Institutionen vorgesehen. Doch wir werden Sie gerne in unsere Börse der Anfrage und des Angebots aufnehmen und zu unseren Seminaren einladen, welche in Kürze organisiert werden und wo Sie viele nützliche Informationen auch für Ihren Sektor bekommen werden. Seien Sie herzlich willkommen.

Unternehmen/ Institution: Gluming d.o.o., Ludbreg 
Adresse: Ludbreg

Frage 4: 
Welche Vorteile bieten Sie für kleine und neue Unternehmer? Gibt es nichtzurückzahlbare Mittel/Förderungen welche wir nutzen können?  
 
Antwort 4: 
Sehr geehrter Herr Žiža, 
Wie ich Ihnen schon am Telefon gesagt habe, nichtzurückzahlbare Förderungsmittel für kleine und neue Unternehmer wurden im Frühjahr dieses Jahres von dem Wirtschaftsministerium gegeben. Zurzeit gibt es keine offenen Ausschreibungen für die nichtzurückzahlbare Mittel. 
Im November wird die Eröffnung der EU-Fonds erwartet, bei denen die kroatischen Unternehmen teilnehmen werden können. Informationen über die Fonds und die Konkurrenz-Strategien können Sie während unseres Seminars über die EU Fonds. Dieses Seminar für die Unternehmer wird am 12. Dezember 2007. stattfinden. Gerne senden wir Ihnen die Einladung mit allen Details des Seminars zu. Dieses Seminar ist für Sie kostenlos, da es innerhalb der Aktivitäten des Projekts ICE veranstaltet wird.

Mit dem Projekt Internationalisierung des übergrenzlichen Unternehmertums (ICE), welcher im Rahmes des INTERREG IIIA Neighbourhood Programme Slovenia/Hungary/Croatia 2004-2006 durchgeführt wird, möchten wir den Informationstransfer, den Wissensaustausch, neue Möglichkeiten für sie Berufsführung anbieten und die Suche nach den Partnern für die kleinen und die mittleren Unternehmern sowie die Handwerke im Gebiet der kroatisch-slowenischen Staatsgrenze erleichtern. Zudem möchten wir das Bewusstsein über die Möglichkeiten der übergrenzlichen Zusammenarbeit erhöhen und eine Sektorverbindung schaffen um das Informationstransfer über die öffentlichen Beschaffungen und Angeboten zu verbessern und standardisieren. Dazu möchten wir noch die gemeinsamen Qualifizierungsprogramme ausarbeiten und verbessern und die übergrenzliche Vernetzung und die Zusammenarbeit zwischen den Clustern fördern. 
Auf unserer Web-Seite (ice.azra.hr) können sie die Form für die Veröffentlichung auf unserer Börse des Angebots und Nachfrage ausfüllen und uns diese zusenden um somit die Möglichkeit zu schaffen, dass sich bei Ihnen Unternehmen aus Slowenien melden, welche Interesse an einer Zusammenarbeit haben.  
Sie sind leider nicht in einem der Sektoren tätig, welche wir betreuen, doch wir werden alles tun um Ihnen zu helfen und Ihnen neue Möglichkeiten für Ihren Beruf zu bieten.  
Hierbei würde ich Sie gerne auch auf das Projekt der Mikrokreditlinien hinweisen, welches von der Gespanschaft Varaždin und dem Ministerium der Wirtschaft, Arbeit und Unternehmertums durchgeführt wird.

Die Agentur für die Entwicklung der Gespanschaft Varaždin ist auch Mitglied des HAMAG Beratungs-Netzes, was wiederum bedeutet, dass Sie begünstigte Dienste der befugten HAMAG Berater nützen können.  
Mehrere Informationen über alle offenen Möglichkeiten können Sie während unseren Infotages in Ludbreg am Donnerstag, den 11. Oktober 2007 um 19.00 Uhr erhalten, aber auch bei Ihrem Abgeordneten, dem Herrn Josip Horvat, Tel: 810-996.  
Ich hoffe, diese Informationen werden nützlich für Sie sein. Wir sehen uns in Ludbreg.  

Unternehmen/Institution: Entwicklungsagentur aus Maribor - Mariborska razvojna agencija 
Adresse: Maribor, Slowenien 
 
Frage 5: 
Ein Unternehmen aus Slowenien möchte aktiven Urlaub auf der kroatischen Insel Pašman organisieren. Es würde verschiedene Seminare geben, welche von den slowenischen Vortragenden gehalten werden würden. Auf welche Weise können diese in Kroatien ihr Vorhaben realisieren? Was ist mit den Steuern?  
 
Antwort 5: 
Sehr geehrte Frau Grušovnik, 
Leider sind die Informationen, die Sie hier angegeben haben, für uns zu wenig um zu verstehen worum es sich genau hierbei handelt, doch ich werde versuchen Ihnen so viele Informationen geben wie ich nur kann. Es ist unklar wer der Seminar-Veranstalter ist und in welchem Verhältnis der Eigentümer der Räumlichkeiten in welchen das Seminar gehalten wird und der Seminar-Veranstalter sind. Es ist unklar wer die Seminarveranstalter bezahlt und wer die Teilnehmer sein werden und wem diese die Seminarteilnahme bezahlen werden.  
Falls Unternehmen aus Slowenien auf dem kroatischen Markt tätig sein wollen, sollten diese eine GmbH (d.o.o. in Kroatien) gründen. Die Hauptanleitungen für den Registrierungs- und Eröffnungs- Prozess entnehmen Sie bitte der Präsentation im Anhang. Die Staatsbürger von Republik Slowenien, welche in Kroatien arbeitstätig sind, müssen eine Arbeitsgenehmigung und eine Berufsgenehmigung haben. Im Anhang sende ich Ihnen auch die Hauptbedingungen welche erfüllt sein müssen um diese Beiden zu bekommen.  
In Kroatien gibt es eine Verordnung, nach der die Universitätsprofessoren, welche von den kroatischen Universitäten als Dozenten/Vortragende eingeladen werden, die Wissenschaftler, welche sich im Prozess der Wissenschafts- und Fach-Vervollkommnung befinden, die Wissenschaftler – Vertreter internationaler Organisationen, Wissenschaftler tätig in der Durchführung wissenschaftlich forschender Projekte, welche für Republik Kroatien wichtig sind und Fremde, welche bei den Fachtreffen und Seminaren teilnehmen, keine Genehmigungen haben müssen. Anhand der Daten, die Sie mir geschickt haben, kann ich nicht feststellen welcher Gruppe Ihre Interessen angehören.  
Die Dienstleistungen, welche in Kroatien registrierte Unternehmen leisten, werden in der Regel in der Höhe von 22% versteuert.  
Falls sie von der slowenischen Seite aus ein Seminar in Kroatien organisieren wollen, bei welchem die Vortraggebenden aus Slowenien sein würden, denke ich es sei das Beste Sie setzen sich in Kontakt mit den Agenturen für die Seminarvorbereitung. Diese sollten alle nötigen Vorkehrungen für Ihr Seminar treffen. Oder das Hotel, in welchem das Seminar veranstaltet wird, übernimmt diesen Teil für Sie.

Im Anhang sende ich Ihnen die Kontaktdaten der Agenturen für die Seminarvorbereitung und hoffe diese Informationen helfen Ihnen weiter.  

Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.  

Mit freundlichen Grüßen.  
 
Unternehmen/Institution: Handwerkskammer Sloweniens, Handwerkskammer Maribor - Obrtna zbornica Slovenije, Območna zbornica Maribor 
Adresse: Maribor, Slovenija 
 
Frage 6: 
Bauunternehmen aus Slowenien produziert Konstruktionen und soll diese in Kroatien montieren. Die Arbeit würde vier Tage dauern. Wie ist das Prozedere diesbezüglich?  
 
Antwort 6: 
Sehr geehrte Frau Valand,

Das Fremdengesetz sieht Kategorien der Personen vor, welche unter bestimmten Bedingungen in Republik Kroatien ohne sie Arbeitsgenehmigung arbeiten werden. Dieses ist im Gesetzesartikel 95 des Fremdengesetzes ausführlich erklärt. Diesem Gesetz nach, unter der Besichtigung aller Verordnungen des Gesetzes über den begrenzten Staats-Aufenthalt, benötigen 23 Kategorien der Fremden keine Arbeitsgenehmigung, darunter Fremde, welche Arbeiten bezüglich der Auslieferung, Montage oder Service der Maschinen und der Ausstattung entrichten, falls die Arbeiten nicht länger als in einem Jahr 30 Tage ohne Unterbrechung, bzw. 3 Monate mit Unterbrechungen dauern. Dieses würde bedeuten, dass das in Ihrer Frage angegebene Unternehmen keine Genehmigungen benötigt.

Ich schlage Ihnen vor, dass der Käufer in Kroatien zuerst die Ausstattung importiert und die Arbeiter erst nachträglich, wenn sich die gesamte Ausstattung vor Ort befindet, zum Zweck der Montagearbeiten nach Kroatien kommen. Der Spediteur von Ihrem Käufer sollte alle Formalitäten bezüglich des Imports erledigen, und er wird Ihnen auch sagen können welche Papiere Sie dafür benötigen.

Die von mir angegebenen Informationen könne Sie auch der folgenden Internet-Seite entnehmen:  
http://www.policija.hr/mup.hr/main.aspx?id=47#_Rad_BEZ_radne_dozvole 
 
Ich hoffe diese Informationen helfen Ihnen weiter. 
 
Für alle weiteren fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 
 
Mit freundlichen Grüßen.  

 

Frage 7: 
Welche Möglichkeiten der Nutzung der EU Fonds gibt es für die Entwicklung des Produktionshandwerks und der Gastwirtschaft? Welche Finanzierungsmöglichkeiten sind die günstigsten?  
 
Antwort 7: 
Sehr geehrter Herr Šanjek, 
Mitte oder Ende November 2007 wird die Ausschreibung genannt „Unterstützung der Koknurenz-Fähigkeit und des Exports der kleinen und mittleren Unternehmen in Kroatien“, finanziert aus dem Phare 2006 Programm, erwartet. Das ist die erste Ausschreibung für die Projektvorschläge, wessen Träger kleine und mittlere Unternehmen sein werden.

Die ersten außeramtlichen Informationen, welche wir bei dem Workshop in Zagreb bekommen haben, regeln, dass die Projektträger kleine und mittlere Unternehmen sein können, welche in einem der folgenden Bereiche tätig sind:

1. DA – Produktion der Nahrungsmittel, Getränke, Tabakprodukte (ausgenommen 15.91 - 15.96 und 16 - Tabakprodukte) 
2. DD – Holzverarbeitung und Herstellung der Holzprodukte (außer 20.1 - 20.2) 
3. DH – Herstellung der Produkte aus Plastik und Gummi  
4. DJ – Metallverarbeitung und Herstellung der Metallprodukte (außer 27 – Grundmetalle) 
5. DM – Fahrzeugherstellung (außer 35.2 - 35.3) 
6. DN – Restliche Verarbeitungsindustrie 
7. K-72 – Computer- und verwandte Tätigkeiten (außer 72.5 - 72.6) 

Außerdem gibt es bestimmte Kriterien, welche von den potenziellen Kandidaten erfüllt sein müssen, und zwar: 
1. mehr als 10 Angestellte  
2. mindestens 25% des Gesamtumsatzes müssen auf den Export entfallen 
3. 100% Privateigentumsunternehmen 
4. Unternehmen mit dem Sitz in Kroatien. 
 
Die Aktivitäten, welche durch dieses Programm finanziert werden sind:

1. Dienstleistungen wichtig für die Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit und des Exports

2. Produkttests notwendig um den Produktions-Standards für den Export zu entsprechen 
3. Benchmarking für den Export 
4. Vorbereitung der Marketing- und Promotionsstrategie für die Beliebtheitsverbesserung der kroatischen Exportprodukte.  
5. Promotion und Marktplatzierung der neuen Exportprodukte.

6. Branding, Verpackung und Produktdesign  
7. Training des technischen Personals um die Konkurrenzfähigkeit und den Export zu verbessern 
8. Informationen, Marktforschung, E-Handel 
9. Matchmaking / Business to Business Aktivitäten 
10. Teilnahme bei den internationalen Messen und Ereignissen 
 
Die Summen aus dem Fond sind zwischen 50.000 und maximal 100.000 EUR. Das Projekt sollte ein Jahr dauern und Anteil der Selbstfinanzierung sollte minimal 25% betragen. Mehr Details erfahren wir, wenn die Ausschreibung veröffentlicht wird.

Anfang Dezember werden wir ein kostenloses Seminar für die Unternehmer zum Thema „Nutzung der EU Fonds“ veranstalten, wobei unsere Vortragende Ihnen nützliche Informationen und Anleitungen geben werden wie man sich für das Ausschreiben anmeldet, wie man die Projektdokumentation vorbereitet, worauf man besonders achten muss u.A.

Unternehmen/Institution: Elektroinženjering Brodar d.o.o. 
Adresse: Rakov Potok

Frage 8: 
Was sind die Möglichkeiten der Zusammenarbeit? 
 
Antwort 8: 
Sehr geehrter Herr Brodar, 
Mit dem Projekt Internationalisierung des übergrenzlichen Unternehmertums (ICE), durchgeführt im Rahmen des INTERREG IIIA Neighbourhood Programme Slovenia/Hungary/Croatia 2004-2006, möchten wir den Informationstransfer, den Wissensaustausch, neue Möglichkeiten für sie Berufsführung anbieten und die Suche nach den Partnern für die kleinen und die mittleren Unternehmern sowie die Handwerke im Gebiet der kroatisch-slowenischen Staatsgrenze erleichtern. Zudem möchten wir das Bewusstsein über die Möglichkeiten der übergrenzlichen Zusammenarbeit erhöhen und eine Sektorverbindung schaffen um das Informationstransfer über die öffentlichen Beschaffungen und Angeboten zu verbessern und standardisieren. Dazu möchten wir noch die gemeinsamen Qualifizierungsprogramme ausarbeiten und verbessern und die übergrenzliche Vernetzung und die Zusammenarbeit zwischen den Clustern fördern. Auf unserer Web-Seite (ice.azra.hr) können sie die Form für die Veröffentlichung auf unserer Börse des Angebots und Nachfrage ausfüllen und uns diese zusenden um somit die Möglichkeit zu schaffen, dass sich bei Ihnen Unternehmen aus Slowenien melden, welche Interesse an einer Zusammenarbeit haben.

Hierbei laden wir Sie zu unserem Sektortreffen „Energie und Bauwesen“ am 09. November 2007 im Unternehmerzentrum Samobor in Bregana. Wir hoffen, Sie finden unter den anwesenden Unternehmern aus Slowenien Ihre neuen Partner.

Sie werden in unsere Datenbank aufgenommen und werden über alle kostenlosen Seminare in Varaždin, Zaprešić und Rijeka benachrichtigt. 
Mehr Informationen über die Projektaktivitäten finden Sie auf unserer Web-Seite ice.azra.hr .

Unternehmen/Institution: COM-ŠPED d.o.o. 
Adresse: Varaždin 
 
Frage 9: 
Können Sie und bei der Suche nach den Herstellern aus der Holzverarbeitungsbranche und Metall Verarbeitungs-Branche helfen? Wir sind in kroatischen Unternehmen aus Ihrer Börse interessiert. Wie erreichen wir diese? Können wir Förderungen für Investitionen bekommen?


Antwort 9: 
Sehr geehrte Frau Klepač,  
Auf unserer Web-Seite (ice.azra.hr) können Sie die Form für die Aufnahme in unsere Börse des Angebots und der Nachfrage ausfüllen und uns diese zusenden. Somit besteht auch die Möglichkeit, dass sich die Firmen aus den oben genannten Branchen auch bei Ihnen melden, welche an der Zusammenarbeit interessiert sind. Wir senden Ihnen hierbei die Daten der Unternehmen aus den angeführten Sektoren, die wir zurzeit in unserer Börse haben. Hoffentlich finden Sie unter diesen ihre neuen Partner.

Mehr Informationen über die Projektaktivitäten finden Sie auf unseren Web-Seiten ice.azra.hr
Bezüglich der Förderungen würde ich Sie gerne auf das neue Gesetz über die Investitionsförderungen hinweisen. Dieses Gesetzt definiert alle Bedingungen für verschiedene Investitionsförderungen. Da Sie kein Exportunternehmen sind, befinden Sie sich nicht in der Gruppe der Unternehmen, welche bei den Ausschreiben für die Mittel aus den EU Fonds, welche in der nächsten Zeit eröffnet werden sollen, teilnehmen können und auch nicht in der Gruppe der Unternehmen, welche bei den Ausschreibungen unserer Ministerien, welche zur Zeit eröffnet sind. Es tut mir leid. Falls sich Etwas ändert oder auf neu öffnet wird – melden wir uns bei Ihnen. 

Unternehmen/Institution: Metaloplastika Vrbanec 
Adresse: Varaždin 
 
Frage 10: 
Wir würden gerne die Zusammenarbeit mit den Unternehmen aus Slowenien realisieren. Können wir in Ihre Börse aufgenommen werden und bei den Zusammentreffen teilnehmen?


Antwort 10:

Sehr geehrter Herr Vrbanec,  
Im Rahmen des Projekts ICE wurde die Web-Seite mit dem Angebot und der Nachfrage zwischen den Unternehmen aus Slowenien und Kroatien erschaffen. Gerne nehmen wir Ihre Daten auf und veröffentlichen Sie auf der Web-Seite und in unserer Info-Broschüre, welche sich zurzeit in der Druckvorbereitung befindet. Es ist notwendig, dass Sie die Formen für die Zusammenarbeit ausfüllen, die Sie auf unserer Web-Seite vorfinden, oder wir senden Ihnen diese per Fax zu.

Gerne laden wir Sie zu dem Sektortreffen der Metallverarbeitungsbranche und der Plastikverarbeitungsbranche, und Sie können auch bei dem Zusammenarbeitstreffen in Maribor teilnehmen, wo Sie die Gelegenheit haben werden ihr Unternehmen persönlich vorzustellen und direkte Kontakte mit den Unternehmern aus Slowenien knüpfen und ihnen Ihre Geschäftsideen präsentieren können.

Unternehmen/Institution: TIMEX-HM, Trnovec 
Adresse: Trnovec, Varaždin 
 
Frage 11: 
Wir sind ein Bauunternehmen und müssen eine Konstruktion montieren, die wir nach Slowenien verkauft haben. Benötigen wir Arbeitsgenehmigungen für die Angestellten welche die Montagearbeiten entrichten werden?

Antwort 11:  
Sehr geehrte Damen und Herren,  
Auf der Web-Seite der Slowenischen Regierung können Sie alle benötigten Informationen bezüglich der Arbeitsgenehmigungen und dem Prozess ihrer Beantragung bekommen. Ich hoffe Sie finden die Antworten auf Ihre Fragen.

http://www.mddsz.gov.si/si/delovna_podrocja/trg_dela_in_zaposlovanje/delovne_migracije/ 
 
Auf diesen Seiten finden Sie auch Kontaktdaten (Email, Telefon i Fax), wo Sie konkrete Antworten bekommen können. 
 
Ich glaube, dass Gesetzesartikel 26 des Gesetzes über die Beschäftigung und Arbeit nichtslowenischer Staatsbürger definiert Ihre Anfrage:

26. Gesetzesartikel

Arbeiten bezüglich der Lieferung und des Produktservice

(1) Die Arbeitsgenehmigung wird nicht benötigt falls:

- von den nichtslowenischen Staatsbürgern entrichtete Arbeiten mit der Lieferung und der Montage der Maschinen, Geräte oder Ausstattung, dem Import des vom Besteller gekauften Sache, der Demontage der Maschinen, Geräte oder Ausstattung verbunden sind

- es sich um die regelmäßigen Service-Arbeiten handelt, welche bei dem Einkauf der Maschinen, Geräte oder Ausstattung festgelegt wurden und welche von dem Verkäufer bzw. seinen Angestellten durchgeführt werden.

- der Verkäufer anhand der Kaufvertrags der Maschinen, Geräte oder Ausstattung im Ausland auf seine Kosten die Mängel der gelieferten Maschinen, Geräte oder Ausstattung beseitigen muss, falls die Arbeiten nicht länger als sieben Tage dauern und der Anmeldungspflichtige die  Arbeit der ausländischen Angestellten meldet.

(2) Der Anmeldungs-Pflichitge ist Staatsbürger Sloweniens, Auftragsgeber für welchen der ausländische Unternehmer und seine Angestellten die Arbeiten entrichtet.

Unternehmen/Institution: Herr Emir Alagić 
Adresse: Bos. Petrovac, Bosnien und Herzegowina

Frage 12: 
Ich habe von den ICE Projektaktivitäten auf Ihrer Web-Seite erfahren. Ich bin an der Zusammenarbeit in dem Holzverarbeitungssektor interessiert bzw. biete meine Dienstleistungen an. Ich würde gerne eine Arbeitsstelle in Kroatien, Slowenien oder EU finden. Meine Ausbildung ist Holz-Modellierer, Techniker der finalen Holzverarbeitung, IV Stufe. Ich habe viel Arbeit Erfahrung. Können Sie mir helfen?

Antwort 12:  
Sehr geehrter Herr Alagić,  
Wir sind sehr erfreut zu erfahren, dass die Web-Seiten des Projekts ICE auch in Bosnien und Herzegowina besucht werden. Danke, dass Sie sich bei uns gemeldet haben. Ihre Daten (Antrag für eine Arbeitsstelle und Ihren Lebenslauf) leiten wir auf die Unternehmen weiter, welche an Angestellten Ihrer Qualifikationen haben könnten. Wir hoffen, dass sie bald von welchen Unternehmen hören werden, da es sich um einen unterbesetzten Arbeitsplatz in Kroatien aber auch in Slowenien handelt. Wir informieren Sie von dem weiteren Verlauf der Dinge.

Unternehmen/Institution: Vladimir Proskurnjak 
Adresse: Varaždin 
 
Frage 13: 
Könnten Sie mir, bitte, bei der Suche nach einem Geschäftspartner helfen, welcher die Produktion und Vermarktung meines neuen Produktes organisieren wurde / Kommerzialisierung des neuen Patents, bzw. des Teiles für die Musik-Instrumentes? Ich möchte die beratende Funktion in meinem Unternehmen beibehalten. 
 
Antwort 13:  
Sehr geehrter Herr Proskurnjak, 
Im Rahmen des Projekts ICE wurde die Web-Seite mit dem Angebot und der Nachfrage zwischen den Unternehmen aus Slowenien und Kroatien erschaffen. Gerne nehmen wir Ihre Daten auf und veröffentlichen Sie auf der Web-Seite und in unserer Info-Broschüre, welche sich zurzeit in der Druckvorbereitung befindet. Es ist notwendig, dass Sie die Formen für die Zusammenarbeit ausfüllen, die Sie auf unserer Web-Seite vorfinden, oder wir senden Ihnen diese per Fax zu. 
Gerne laden Wir Sie auch zum Zusammenarbeitstreffen am 25. Januar 2008 in Varaždin, wo Sie die Gelegenheit haben werden Ihr Unternehmen persönlich vorzustellen und direkte Kontakte mit den Unternehmern aus Slowenien und Kroatien knüpfen und diesen Ihre Geschäftsideen präsentieren werden können. 

Unternehmen/Institution: Entwicklungsagentur der Stadt Maribor - Mariborska razvojna agencija 
Adresse: Maribor - SLO

Frage 14: 
Kann ein Staatsbürger der Republik Slowenien ein Handwerk in Kroatien gründen unter denselben Bedingungen wie ein kroatischer Staatsbürger? Bisher haben wir unterschiedliche Informationen bekommen.  
 
Antwort 14:  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
Die Bedingungen für die Gründung eines Handwerks auf dem Gebiet der Republik Kroatien sind für die Staatsbürger der Republik Slowenien identisch mit denen für die kroatischen Staatsbürger.   
REGISTRIERUNG DES HANDWERKS 
1. SCHRITT 
Auf dem Schalter HITRO.HR in der FINA beginnt der Prozess der Handwerksregistrierung. Alle Informationen über die benötigten Dokumente, Bogen zum ausfüllen und Zahlungsscheine bekommen Sie auf dieser Stelle. Hier können Sie auch alle Zahlungen gleich erledigen. 
 
2. SCHRITT 
Die Erklärung über die Eintragung des Handwerks in das Handwerksregister und den Handwerksschein bekommen Sie ebenfalls auf Schalter HITRO.HR in FINA. Die Privatperson, welche die Vorraussetzungen für die Gründung eines Handwerks erfüllt und welche den Handwerksschein bekommt, bzw. die Begünstigung, wird zum Handwerker wenn das Handwerk in das Handwerksregister eingetragen wird. Nach der Aushändigung des Handwerksscheins muss ein Siegel/Stempel für das Handwerk gemacht werden.  
Nach dem Eintrag in das Handwerksregister, bekommt man auf dem HITRO.HR Schalter:  
• Die Erklärung des Handwerks in das Handwerksregister  
• Den Handwerksschein  
 
3. SCHRITT 
Nach dem Eintrag in das Handwerksregister können Sie auf dem Schalter HITRO.HR oder in einer Bank ein Konto eröffnen.

Die Anmeldungen in dem Koratischen Verband für die Krankenversicherung (HZZO) und in dem Kroatischen Verband für die Rentenversicherung (HZMO) müssen innerhalb der 15 Tage ab dem Anfang der Berufstätigkeit. Nach dem Eintrag in das Handwerksregister ist die Pflicht des Handwerkers mit der Handwerkstätigkeit innerhalb eines Jahres anzufangen. Spätestens 8 Tage vor dem Beginn der Tätigkeit hat er die Pflicht dieses am Schalter HITRO.HR zu melden.  
 
KONTOERÖFFNUNG 
Man muss Folgendes mitbringen:  
Erklärung über die Eintragung des Handwerks in das Handwerksregister 
Siegel/Stempel  
Personalausweis  
Anmeldung des Kroatischen Verbandes für die Krakenversicherung

Anmeldung der Beitragszahlungspflichtigen Person (Form 1)  
Anmeldung für die Grundkrankenversicherung für die versicherte Person (Form 2)  
Anmeldung des Kroatischen Verbandes für die Rentenversicherung   
Anmeldung des Tätigkeitsanfangs der Beitragszahlungspflichtigen Person (Form M-11P)  
Anmeldung des Versicherungsanfangs (Form M-1P)  
 
4. SCHRITT 
Innerhalb der Frist von 8 Tagen ab dem Tätigkeitsbeginn muss das Handwerk in der Zweigstele der zuständigen Steuerverwaltung, wegen der Eintragung in das Register der Steuerpflichtigen, angemeldet werden.   
 
WICHTIG! Um mit der Handwerkstätigkeit beginnen zu können, müssen die Gastwirte, Verkäufer, Transporter, und andere Handwerker, für welche dieses vorgeschrieben ist,  die Erklärung über die auszufüllende minimale technische Raumbedingungen bzw. die Konzession für die Arbeitsentrichtung oder die Arbeitsbewilligung vorlegen.  
Die Staatsbürger der Republik Slowenien benötigen neben den angegebenen Unterlagen auch einen gültigen Reisepass.  
 
Die Arbeitsgenehmigung ist gleichzeitig auch die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für das Gebiet der Republik Kroatien. Diese wird einem nichtkroatischen Staatsbürger ausgehändigt, welcher ein Handwerk in Kroatien gegründet hat oder eine mit dem Handwerk gleichgestellte Tätigkeit oder einen freien Beruf, welcher Geschäftsführer in eigener Handelsgesellschaft ist oder in einer Rechtsform in welcher er die Mehrheit der Anteile besitzt, oder einer fremden Person, welche die Dienstleistungen im Namen des Auslandsarbeitgebers entrichtet und alle anderen Bedingungen für die befristete Aufenthaltsgenehmigung erfüllt.  
Den Antrag für die Arbeitsbewilligung (Bogen 1a der Regelung über die nichtkroatischen Staatsbürger in der Republik Kroatien) wird in der Polizeiverwaltung, bzw. in der zuständigen Polizeistation.

Doch die Staatsbürger der Republik Slowenien, welche in Kroatien arbeiten wollen, benötigen die Arbeitsgenehmigung. In der Republik Kroatien gibt es den Quotensystem der Arbeitsgenehmigungen. Die Regierung der Republik Kroatien entscheidet über die Jahresquote der Arbeitsgenehmigungsverlängerungen und über neu auszustellende Arbeitsgenehmigungen. Der Antrag für die Arbeitsgenehmigung für einen nichtkroatischen Staatsbürger (Bogen 9a der Regelung über den Status der nichtkroatischen Staatsbürger in der Republik Kroatien) stellt der Arbeitgeber in der zuständigen Polizeiverwaltung/Polizeistation je nach dem Sitz des Handwerks. Das Gesetz über die nichtkroatische Staatsbürger, genauer Gesetzesartikel 95, sieht Kategorien der Personen vor, welche unter bestimmten Bedingungen in Kroatien auch ohne eine Arbeitsgenehmigung arbeiten können. 

Unternehmen/Institution: KLASAND d.o.o., Tomaž Leskovar 
Adresse: Maribor - SLO

Frage 15: 
Auf welche Weise kann ein Staatsbürger der Republik Slowenien eine Firma in Kroatien gründen und was benötigt er dafür? Wie hoch sind die Kosten?  
 
Antwort 15:  
Sehr geehrter Herr Leskovar,  
Die einfachste Weise für die Gründung einer Handelsgesellschaft ist der HITRO.HR-Schalter. Dieser Dienst gleicht dem slowenischen Dienst „Vse na enom mestu“ (Alles auf einem Ort) und stellt ein Netz der Registrierungs-Info Punkte nach dem System „alles auf einem Ort“ für die Unternehmer auf lokaler Ebene dar und ist mit dem zentralen Informationssystem verbunden. Im Folgenden die vier Schritte der Gründung einer Handelsgesellschaft in Republik Kroatien. 
 
1. SCHRITT 
 
Der Prozess der Gründung einer Handelsgesellschaft beginnt auf dem HITRO.HR-Schalter in FINA. Zuerst müssen Sie ihrem Unternehmen einen Namen geben. Daraufhin stellen die Angestellten der FINA fest, ob schon ein Unternehmen unter gleichem oder ähnlichem Namen registriert ist. Dieses können Sie aber auch selbst auf den Web-Seiten des Ministeriums der Rechtsjustiz, in den Gerichtsregister überprüfen. Für alle Fälle, bereiten sie aber mehrere unterschiedliche Namen für ihr Unternehmen vor. Alle Informationen über die benötigten Unterlagen bekommen sie auf dem HITRO.HR-Schalter, wo Sie auch die Einzahlungen erledigen können. Die Kosten betragen: 20.000kn Grundkapital + 400kn Anmeldungskosten + 900kn Kosten der Eintragung in das Gerichtsregister + 55kn den Eintrag in den Gerichtsregister + 5,70kn die Registrierung in dem Kroatischen Statistikinstitut.

2. SCHRITT 
 
Die Anmeldung für den Eintrag in den Gerichtsregister (Bogen Po) und ihre Anhänge müssen vom Notar beglaubigt werden. Zum Notar bringen Sie bitte den Personalausweis oder den Reisepass (Pflicht für die Staatsbürger anderer Länder). Alle Gründer und Personen, dessen Unterschriften beglaubigt werden müssen, sind verpflichtet zum Notar zu kommen.  
Beim Notar lassen Sie bitte beglaubigen:  
• Anmeldung für den Eintrag in den Gerichtsregister (Bogen Po)  
• Gründungsakt – Gesellschaftsvertrag (muss von allen Gründern unterschrieben werden) oder die Aussage über die Gründung einer Gesellschaft (falls die Gesellschaft von nur einer Person gegründet wird)  
• Die Aussage aller befugter Mitglieder für die Gesellschaftsvertretung, dass sie die Stellungen in der Gesellschaft akzeptieren.  
• Entscheidung über die Benennung der Verwaltungsmitglieder  
• Unterschrift des Direktors und der Verwaltungsmitglieder  
• Unterschriften der Mitglieder des Aufsichtsrates (falls die Gesellschaft einen Aufsichtsrat hat)  
• Entscheidung über die Benennung des Gesellschaftsprokuristen (falls die Gesellschaft einen hat)  
• Unterschrift des Prokuristen (falls die Gesellschaft einen hat)  
• Entscheidung über die Feststellung der Gesellschaftsadresse  
 
Die Notarkosten betragen cca 50kn pro Beglaubigung. Der Betrag kann jedoch, je nach der Art des Dokuments, schwanken. 
 
3. SCHRITT 
 
Die Anmeldung für den Eintrag der Gesellschaft in das Gerichtsregister mit allen weiteren benötigten Dokumenten geben Sie am HITRO.HR in FINA ab. Nach dem Eintrag in das Gerichts-Register wird Ihnen die Bestätigung von dem Handelsgericht zugestellt werden. Nach dem Eintrag in das Gerichtsregister muss ein Siegel/Stempel der Gesellschaft gemacht werden.  
Benötigte Dokumente für den Eintrag in das Gerichtsregister:

• Anmeldung für den Eintrag in den Gerichtsregister (Bogen Po)  
• Gründungsakt – Gesellschaftsvertrag (muss von allen Gründern unterschrieben werden) oder die Aussage über die Gründung einer Gesellschaft (falls die Gesellschaft von nur einer Person gegründet wird)

• Die Liste der Mitglieder-Gründer der Gesellschaft

• Die Liste aller befugter Mitglieder für die Gesellschaftsvertretung 
• Die Aussage aller befugter Mitglieder für die Gesellschaftsvertretung, dass sie die Stellungen in der Gesellschaft akzeptieren.  
• Entscheidung über die Benennung der Verwaltungsmitglieder  
• Unterschrift des Direktors und der Verwaltungsmitglieder  
• Unterschriften der Mitglieder des Aufsichtsrates (falls die Gesellschaft einen Aufsichtsrat hat)  
• Entscheidung über die Benennung des Gesellschaftsprokuristen (falls die Gesellschaft einen hat)  
• Unterschrift des Prokuristen (falls die Gesellschaft einen hat)  
• Entscheidung über die Feststellung der Gesellschaftsadresse  
• Erklärung des Namens der Gesellschaft, falls es sich um einen Fremdnamen handelt

• Beweis von dem bezahlten Gerichtsbeitrag für die Anmeldung und die Hauptlösung des Eintrags und der Beweis von der Kostenvorzahlung der Veröffentlichung des Gerichtsregistereintrages in Narodne Novine (kroatisches Amtsblatt) 
 
4. SCHRITT 
 
Nach dem Erlass der Meldung über die Einordnung des Berufs-Subjekts nach der Nationalen Klassifizierung der Tätigkeiten des Kroatischen Statistikinstituts, werden Sie diese auch auf dem HITRO.HR Schalter bekommen. Nachdem Sie die Meldung über die Einordnung erhalten haben, können Sie direkt auf dem HITRO.HR Schalter oder in einer Bank das Konto der Gesellschaft eröffnen (am HITRO.HR Schalter können Konten in jenen Banken eröffnet werden, welche mit FINA geschlossene Verträge über die Kontoeröffnung oder über die Vermittlung der Kontoeröffnung, haben). Die Anmeldung des Tätigkeitsanfangs der Beitragszahlungspflichtigen Person (Form M-11P) und die Anmeldung des Versicherungsanfangs (Form M-1P) können auf dem Schalter des Kroatischen Verbandes für die Rentenversicherung in FINA innerhalb 15 Tage ab dem Tätigkeitsbeginn, abgeben. Die Anmeldung der Beitragszahlungspflichtigen Person (Form 1), die Anmeldung für die Pflicht-Krankenversicherung der versicherten Person (Form 2) und die Anmeldung für die Grundkrankenversicherung eines Familienmitglieds (Form 3) können ebenfalls in FINA, jedoch am Schalter des Kroatischen Verbandes für die Krankenversicherung abgegeben werden und zwar ebenfalls innerhalb 15 Tage ab dem Tätigkeitsbeginn.


Für die Kontoeröffnung werden benötigt: 
• Erklärung über den Eintrag in das Gerichtsregister (Kopie abgeben, Original nur zur Einsicht)  
• Meldung über die Einordnung des Kroatischen Statistikinstituts (Kopie abgeben, Original nur zur Einsicht)  
• Siegel/Stempel  
• Personalausweis

• Anmeldung bei dem Kroatischen Verband für die Rentenversicherung  
Neben der Anmeldung M-11P müssen folgende Unterlagen zur Einsicht vorgelegt werden:  
• Erklärung über den Eintrag in das Gerichtsregister (Gilt auch für die Zweigstelle, falls diese existiert)  
• Meldung über die Einordnung des Kroatischen Statistikinstituts  
• Unterschriftenkarton  
• Siegel/Stempel

Neben der Anmeldung M-1P müssen folgende Unterlagen zur Einsicht vorgelegt werden: 
• Arbeitsvertrag  
• Arbeitsbuch  
• Personalausweis  
• Arbeitsgenehmigung (falls der Angestellte kein kroatischer Staatsbürger ist)

Neben der Anmeldung bei dem Kroatischen Verband für die Krankenversicherung muss man vorlegen: 
• Erklärung über den Eintrag in das Gerichtsregister  
• Meldung über die Einordnung des Kroatischen Statistikinstituts  
• Anmeldung des Kroatischen Verbandes der Rentenversicherung (Kopien der Bögen M-11P und M-1P)  
• Beweis von dem Wohnort (MUP-Bestätigung oder Personalausweis)  
• Arbeitsvertrag  
 
WICHTIG! Nah dem Eintrag in das Gerichtsregister und das Register des Kroatischen Statistikinstituts, muss man die Gesellschaft in der zuständigen Steuerverwaltung, wegen dem Eintrag der Steuerpflichtigen  (zur Einsicht werden die Erklärung über den Eintrag in das Gerichtsregister, Meldung über die Einordnung und das Unterschriftenkarton gegeben).  
 
Jeder Staatsbürger der Republik Slowenien sollte einen gültigen Reisepass mitbringen.  

Die Arbeitsgenehmigung ist gleichzeitig auch die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für das Gebiet der Republik Kroatien. Diese wird einem nichtkroatischen Staatsbürger ausgehändigt, welcher ein Handwerk in Kroatien gegründet hat oder eine mit dem Handwerk gleichgestellte Tätigkeit oder einen freien Beruf, welcher Geschäftsführer in eigener Handelsgesellschaft ist oder in einer Rechtsform in welcher er die Mehrheit der Anteile besitzt, oder einer fremden Person, welche die Dienstleistungen im Namen des Auslandsarbeitgebers entrichtet und alle anderen Bedingungen für die befristete Aufenthaltsgenehmigung erfüllt.  
Den Antrag für die Arbeitsbewilligung (Bogen 1a der Regelung über die nichtkroatischen Staatsbürger in der Republik Kroatien) wird in der Polizeiverwaltung, bzw. in der zuständigen Polizeistation.

Doch die Staatsbürger der Republik Slowenien, welche in Kroatien arbeiten wollen, benötigen die Arbeitsgenehmigung. In der Republik Kroatien gibt es den Quotensystem der Arbeitsgenehmigungen. Die Regierung der Republik Kroatien entscheidet über die Jahresquote der Arbeitsgenehmigungsverlängerungen und über neu auszustellende Arbeitsgenehmigungen. Der Antrag für die Arbeitsgenehmigung für einen nichtkroatischen Staatsbürger (Bogen 9a der Regelung über den Status der nichtkroatischen Staatsbürger in der Republik Kroatien) stellt der Arbeitgeber in der zuständigen Polizeiverwaltung/Polizeistation je nach dem Sitz des Handwerks. Das Gesetz über die nichtkroatische Staatsbürger, genauer Gesetzesartikel 95, sieht Kategorien der Personen vor, welche unter bestimmten Bedingungen in Kroatien auch ohne eine Arbeitsgenehmigung arbeiten können.

Um mit der Firmen-Tätigkeit beginnen zu können, müssen die Gastwirte, Verkäufer, Transporter, und andere Handwerker, für welche dieses vorgeschrieben ist,  die Erklärung über die auszufüllende minimale technische Raumbedingungen bzw. die Konzession für die Arbeitsentrichtung oder die Arbeitsbewilligung vorlegen. 
Mit Hilfe von HITRO.HR bekommen Sie auf einem Ort alle nötigen Informationen um so schnell wie möglich mit der Tätigkeit Ihres Unternehmens beginne zu können. Es ist nicht so komplizier wie es auf den ersten Blick erscheint, da man alles an einem ort erledigen kann. Lassen Sie sich deshalb nicht entmutigen.

Unternehmen/Institution: Enterprise Europe Network / Entwicklungsagentur der Stadt Maribot - Mariborska razvojna agencija, Frau Natalija Bogdan 
Adresse: Maribor - SLO 
 
Frage 16: 
Wir haben eine Frage bezüglich der slowenischen Staatsbürger und ihrer Beschäftigung in Kroatien. Die Tourismusagentur der Republik Slowenien hat in Kroatien, im Zeitraum zwischen Mai und September, also den Sommer über, ihre Tourismus-Vertreter. Da ab dem 1.Januar 2008 in Kroatien ein neues Gesetz über die nichtkroatischen Staatsbürger gilt, haben diese uns für Hilfe gebeten. Im letzten Jahr haben die Arbeiter, welche in Kroatien arbeitstätig waren, Berufsgenehmigungen bekommen. Doch jetzt ist wegen der oben genannten Gesetzesänderung eine Arbeitsgenehmigung Pflicht. Ist das richtig?

Sie fragen auch was es mit der Studentenbeschäftigung slowenischer Staatsbürgerschaft an sich hat. Welche Unterlagen benötigen sie und wie lange dauert Das Prozedere der Aushändigung dieser Dokumente? 
 
Antwort 16:  
Sehr geehrte Frau Bogdan,  
Sie haben Recht: Das Gesetz wurde geändert.  
Nach mir fallen Ihre Tourismus- Vertreter in den Punkt 1 über die Arbeit ohne Arbeits- und Berufsgenehmigung (bitte im Weiteren Text lesen). Doch, diese können mit ihrer Arbeit in Kroatien nicht anfangen, bevor sie die Bestätigung über die Anmeldung der Arbeiten ohne die Arbeits- bzw. Berufsgenehmigung, von der zuständigen Polizei-Verwaltung, bzw. Polizeistation je nach dem Arbeitsort, bekommen. (Gesetzesartikel 139. des Gesetzes über die Beschäftigung nichtkroatischer Staatsbürger in Republik Kroatien).  
Die Studentenbeschäftigung ist mit den gleichen, im weiteren Text angegebenen Vorschriften geregelt. Es macht keinen Unterschied aus ob die Beschäftigten Studenten sind oder nicht. Es ich ausschlaggebend welche Arbeiten diese in Kroatien machen werden. Die Prozedere für die Aushändigung der Genehmigungen kann 30 bis 4 Tage dauern. Weitere Informationen zu diesem Anliegen bekommen Sie auf den Web-Seiten des Kroatischen Innenministeriums.  
http://www.mup.hr/main.aspx?id=47#radna%20dozvola 
 
Ich hoffe ich habe Ihnen geholfen und wünsche Ihnen viel Erfolg. 
 
Arbeitsgenehmigung/Arbeitserlaubnis 
Ein Fremder Staatsbürger kann in Republik Kroatien anhand der Arbeits-, bzw. Berufsgenehmigung arbeiten (Absatz 114. Paragraph 1. des Gesetzes).

In der Republik Kroatien gibt es den Quotensystem der Arbeitsgenehmigungen. Die Regierung der Republik Kroatien entscheidet über die Jahresquote der Arbeitsgenehmigungsverlängerungen und über neu auszustellende Arbeitsgenehmigungen. Der Antrag für die Arbeitsgenehmigung für einen nichtkroatischen Staatsbürger (Bogen 9a der Regelung über den Status der nichtkroatischen Staatsbürger in der Republik Kroatien) stellt der Arbeitgeber in der zuständigen Polizeiverwaltung/Polizeistation je nach dem Sitz des Handwerks. Es gibt also keine Teritorielle Einteilung der Arbeitsgenehmigungen mehr.  
 
Berufsgenehmigung/Berufserlaubnis 
Die Berufsgenehmigung ist gleichzeitig NICHT mehr die Aufenthalts-, und Arbeitsgenehmigung in einem, sonder sie bezieht sich ausschließlich auf die Genehmigung einer Berufstätigkeit in der Republik Kroatien. Sie kann folgenden Personen ausgehändigt werden:  
- Gründern einer eigenen Handelsgesellschaft, eingeschriebener in das Gesetzesregister und welche die Berufsaktivitäten, wegen der Entrichtung der Tätigkeit, in Republik Kroatien realisieren  
- Handwerkern, welche eine Berufsaktivität in Republik Kroatien registriert haben  
- Personen, welche entsprechend den Vorschriften der Republik Kroatien freie Berufe betreiben, jenen Personen welche Dienstleistungen im Namen des ausländischen Arbeitgebers entrichten. (Gesetzesartikel 132. Absatz 1. des Gesetzes). 
 
Die Gründer der Handelsgesellschaft und den Handwerkern kann die Berufsgenehmigung nur anhand der Übereinstimmung des Staatsbüros für die Wirtschaft, ausgehändigt werden (Gesetzesartikel 132. Absatz 4. des Gesetzes).

Die Personen, welche freie Berufe betreiben, können die Berufsbewilligung nur anhand der Bewilligung des Staatsbüros für die Branche des betreibenden Berufs, ausgehändigt werden. (Gesetzesartikel 132. Absatz 5. des Gesetzes). 
Die Personen, welche Dienstleistungen im Namen des ausländischen Arbeitgebers entrichten, können die Berufsbewilligung nur anhand der Bewilligung des Staatsbüros für die Branche des betreibenden Berufs, ausgehändigt werden. (Gesetzesartikel 133. Ansatz 3. des Gesetzes). 
 
Arbeiten ohne die Arbeitserlaubnis 
Das Gesetz über die nichtkroatischen Staatsbürger definiert Gruppen der Ausländer, welche in Republik Kroatien ohne die Arbeits-, bzw. Berufserlaubnis arbeiten dürfen, falls diese in Kroatien nicht länger als 30 Tage bleiben: 
1. Fremde, die gemäß den speziellen Vorschriften die Dienstleistungen im Tourismus im Namen des ausländischen Arbeitgebers entrichten,  
2. Prokuristen, Verwaltungsmitglieder, Mitglieder des Aufsichtsrates einer Handelsgesellschaft, welche für die Handelsgesellschaft arbeiten, aber nicht arbeitstätig sind,  
3. Vertreter der Religionsgemeinschaften in der Zeit der Religionsarbeiten, 
4. Künstler und technisches Personal für Vorbereitung der Opern-, Ballet-, Theater-, Konzert- und anderer Kulturveranstaltungen,  
5. Autoren und Künstler aus der Film-, TV-, Musik-, Tanz-, Ballett-Branche und deren begleitendes Personal 
6. Ausländische Sportler welche an den Sportevents In Republik Kroatien teilnehmen, 
7. Fachpersonen aus dem Gebiet des Kulturerbes, Bibliothekarwesens und Archivwesens, 
8. Ausländische Angestellte welche Lieferungen, Montagearbeiten, Service der Maschinen, Geräte oder Ausstattung entrichten und deren Arbeit die Vorraussetzung für die Garantie der montierten Geräte ist,

9. Ausländische Vertreter der auf den Messen ausstellenden Arbeitgeber, 
10. Ausländer, Teilnehmer an den Fach-Treffen und Seminaren, 
11. Ausländer tätig in Zirkus oder in Vergnügungsparks,  
12. Ausländer im Prozess der Fachausbildung in den Koratischen Unternehmen, 
13. Ausländer welche von den kroatischen Unternehmen fachqualifiziert werden,

14. Professoren, Muttersprachler, Lektoren und andere von den Universitäten eingeladene Persönlichkeiten, Wissenschaftler, wissenschaftliche Vertreter,  
15. Verwaltungspersonal, Fachleute, Lehrer, Dozenten anderer Kultur- und Bildungsinstitutionen, 
16. Militärpersönlichkeiten und Regierungsmitglieder anderer Länder eingeladen von der Regierung der Republik Kroatien,  
17. Mitglieder der internationalen Missionen tätig im Bereich der wissenschaftlichen Forschung, bewilligt von der Regierung der Republik Kroatien, 
18. Fremde Korrespondenten, akkreditiert in Republik Kroatien oder Journalisten fremder Medien, 
19. Ausländer tätig im Bereich des Schutzes und der Innere Angelegenheiten anhand einer internationalen Vereinbahrung.  
Diese Kategorien der Ausländer können mit der Arbeit in der Republik Kroatien nicht solange beginnen, bis sie die Anmeldung für den Antrag der Arbeits- bzw. Berufserlaubnis nicht besitzen, ausgehändigt von der zuständigen Polizeiverwaltung, bzw. der zuständigen Polizeistation (Gesetzesartikel 139. des Gesetzes). 
 

Unternehmen/Institution: Krško, SLO 
Adresse: Slowenien 
 
Frage 17: 
Sehr geehrte Damen und Herren,

Bei der kroatischen Polizeiverwaltung habe ich schon gefragt ob ich eine Arbeitsgenehmigung für Kroatien bekommen würde, doch dies ist für meine Branche nicht möglich, da die Arbeitsgenehmigung nur für bestimmte Branchen ausgehändigt wird. Ich würde gerne ein Unternehmen in Kroatien für den Immobilienhandel gründen in Zusammenarbeit mit einem kroatischen Unternehmen. Soweit ich informiert bin, gibt es bezüglich der Unternehmungs-Gründung in Kroatien keine Schwierigkeiten, doch es gibt Schwierigkeiten, wenn ein Ausländer als Eigentümer des Unternehmens in Kroatien tätig sein will. Nach meinen Informationen kann ich keine Arbeitserlaubnis bekommen und deshalb auch keine Tätigkeit im Rahmen des Unternehmens entrichten. Es interessiert mich ob es in Kroatien Arbeitsmöglichkeiten außerhalb dieser angegebenen Quoten gibt?


Antwort 17:  
Sehr geehrte Frau S.,  
Ihre Arbeit in Republik Kroatien dürfte kein Problem sein. Falls sie Eigentümerin einer Firma sind, können Sie jede Tätigkeit ohne die Arbeitserlaubnis, bzw. anhand der Berufserlaubnis betreiben. Angängig von Ihren Plänen, der Berufsdauer in Kroatien und anderen Details. Im Folgenden sende ich Ihnen die Gesetzesverordnungen, welche für Sie nützlich sein könnten.  Für alle weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Das neue Gesetz über die Nichtkroatischen Staatsangehörigen definiert die Kategorien der Personen, welche in Republik Kroatien, unter bestimmten Bedingungen, ohne die Arbeitserlaubnis arbeiten dürfen.  
Gesetzesartikel 119.

Unter die Jahresquote der Arbeitserlaubnisse werden NICHT die Arbeitserlaubnisse eingerechnet, welche folgenden Personen ausgehändigt werden:

1. Tagespendlern, welche in Republik Kroatien unter der Bedingung der Gegenseitigkeit, arbeitstätig sind,  
2. Verwaltungspersonal, Arbeitern und ihren Familienangehörigen, wessen Status mit der Übereinstimmung der Stabilisierung und des Anschlusses zwischen den europäischen Gemeinschaften und ihrer Mitgliedsländern, reguliert worden ist,

3.Ausländern, welche Arbeiten von wichtigster Bedeutung innerhalb der Handelsgesellschaften, Zweigstellen und Vertretungen entrichten,  
4. Ausländern, welche innerhalb des Interntransfers des Personals in den Handelsgesellschaften versetzt wurden, anhand der Protokolls über der Beitritt der Republik Kroatien dem Vertrag aus Marakesch über die Gründung der Welthandelsorganisation.

5. Lehrern und Professoren, welche in den Lehreinrichtungen den Unterricht in der Sprache der Nationalminderheiten führen,  
6. Professionelle Sportlern oder Tätigen im Sportbereich, welche anhand des geschlossenen Arbeitsvertrags in Republik Kroatien tätig sind,  
7. Anhand des internationalen Vertrags, außer des Vertrags aus dem Gesetzesartikel 141. dieses Gesetzes. Ausländern aus dem Gesetzesartikel 139 dieses Gesetzes, welche beabsichtigen in Republik Kroatien länger als 30 Tage im Jahr zu bleiben, kann eine Arbeitserlaubnisse außerhalb der Jahresquote und zwar für die benötigte Zeit für die  Arbeits-Vollendung, maximal aber für dien Zeitraum von 6 Monaten, ausgehändigt werden. Die Gesetzesverordnungen 2. dieses Gesetzes gelten nicht für die Ausländer aus dem Gesetzesartikel 139. Absatz 1. Punkt 1., 6., 8., 9., 10. und 11. dieses Gesetzes.  
Gesetzesartikel 120. 
Als Person, welche die Haupt Tätigkeiten in einer Handelsgesellschaft, einer Zweigstelle oder einer Vertretung entrichtet, anhand des Gesetzesartikels 119. Absatz 1., Punkt 3. dieses Gesetzes, gilt:  
1. Person, welche in der Handelsgesellschaft, Zweigstelle der in der Vertretung auf einer höheren Position angestellt ist, Person welche die gesamte Arbeit leitet, Person welche unter der allgemeinen Obhut oder Leitung der Verwaltung oder der Aktionshalter, bzw. der Mitglieder der Handelsgesellschaft steht und Person welche eines der gleichen Dienste entrichtet, einschließlich:    
– Arbeitsverwaltung einer Abteilung oder Unterabteilung der Gesellschaft; 
– Arbeitsüberprüfung anderer Angestellten, bzw. Aufsichtsarbeiten oder Leitungsarbeiten;  
– Bevollmächtigung für das Einstellen, Feuern der Angestellten und andere Personalarbeiten;  
2. Person, welche in einer Handelsgesellschaft, Zweigstelle oder Vertretung arbeitet, welche über spezielle Fachwissen und/oder Befugnisse verfügt, von äußerster Wichtigkeit für die Dienstleistung, Bedienung der Forschungsausstattung, Technikanwendung oder die Berufsleitung der Handelsgesellschaft, Zweigstelle oder Vertretung.

Ein Tagespendler ist, im Sinne von diesem Gesetz, ein Staatsangehöriger eines Nachbarlandes in welchem sein Wohnort ist und wer täglich zur Arbeit in die Republik Kroatien kommt und nach der Arbeit in seinen Heimatstaat zurückkehrt.  
Gesetzesartikel 132. 
Die Berufsgenehmigung kann folgenden  Personen ausgehändigt werden:

Sie kann folgenden Personen ausgehändigt werden:  
1. Gründern einer eigenen Handelsgesellschaft, eingeschriebener in das Gesetzesregister und welche die Berufsaktivitäten, wegen der Entrichtung der Tätigkeit, in Republik Kroatien realisieren  
2. Handwerkern, welche eine Berufsaktivität in Republik Kroatien registriert haben  
3. Personen, welche entsprechend den Vorschriften der Republik Kroatien freie Berufe betreiben

4. Personen welche Dienstleistungen im Namen des ausländischen Arbeitgebers entrichten. (Gesetzesartikel 132. Absatz 1. des Gesetzes). 
Die Berufsgenehmigung kann den Personen aus dem Absatz 1. Punkt 1. und 2. dieses Gesetzes-Artikels ausgehändigt werden, falls die Handelsgesellschaft, bzw. der Handwerk in der Republik Kroatien auf die Vergrößerung der Wirtschaftsaktivität Einfluss hat, falls neue Produktionsmethoden eingeführt werden, neue Technologien und moderne Ausstattung und falls dieses Erschaffung neuer Arbeitsplätze und die Einstellung einheimischer Arbeitskräfte  zur Folge hat.  
Die Berufsgenehmigung kann den Personen aus dem Absatz 1. Punkt 3. ausgehändigt werden, falls diese entsprechende Qualifikationen, Finanzmittel besitzen und falls Ihre Tätigkeit im Interesse der Republik Kroatien steht.  
Den Ausländern aus dem Absatz 1. Punkt 1. und 2. dieses Gesetzesartikels, kann eine Berufsgenehmigung nur dann ausgehändigt werden, falls diese die Zustimmung des Wirtschaftsbüros der Staatsverwaltung haben.

Ausländern aus dem Absatz 1. Punkt 3. dieses Gesetzesartikel, kann eine Berufsgenehmigung nur dann ausgehändigt werden, falls diese die Zustimmung der Büros der Staatsverwaltung für die jeweilige betriebene Tätigkeit haben.

Die Zustimmungen aus den Absätzen 4. und 5. dieses Gesetzesartikels müssen die Büros der Staatsverwaltung dem Ministerium innerhalb 15 Tage vorlegen.  
Gesetzesartikel 134. 
Den Antrag für die Aushändigung einer Berufsgenehmigung stellt ein Ausländer in der Polizeiverwaltung bzw. in der Polizeistation auf dem Gebiet der Tätigkeitsentrichtung.

Gegen die Entscheidung über die Aushändigung der Berufsgenehmigung kann man innerhalb 8 Tage seit dem Zustellungstag bei dem Ministerium in Berufung gehen.  
Die Berufsgenehmigung aus dem Gesetzesartikel 132., Absatz 1., Punkt 1., 2., 3. dieses Gesetzes wird befristet auf ein Jahr ausgehändigt, und sie kann solange verlängert werden bis der Ausl

Last update: 24.07.2007, 11:34